Im rechtlichen Kontext der Tarifzuständigkeit von Gewerkschaften würde ich aus dem Kreis der DGB-Tarifgemeinschaft Zeitarbeit ver.di als Tarifpartner empfehlen, weil ver.di die beste Satzung bzgl. des Wirtschaftszweiges Arbeitnehmerüberlassung aufweist.
Edgar Schröder,
Geschäftsführer Unternehmensberatungsgesellschaft für Zeitarbeit mbH